Mitglied bei den Freien Wählern
Tittmoning e. V. werden
Möchten auch Sie uns unterstützen? Dann
geben Sie einfach die ausgefüllte
Beitrittserklärung an ein Mitglied
unserer Vorstandschaft weiter. Wir
freuen uns auf Sie!
FREIE WÄHLER TITTMONING e.V.
- Satzung -
§ 1 - Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Freie Wähler
Tittmoning e.V. Er ist im
Vereinsregister eingetragen und hat
seinen Sitz in Tittmoning.
§ 2 - Vereinszweck
Der Verein ist die unter gleichem Namen
schon bestehende unabhängige
Wählervereinigung mit dem Ziel, die
Kommunalpolitik in Stadt und Landkreis
mitzugestalten.
§ 3 - Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person
werden, die in der Stadtgemeinde
Tittmoning einen Wohnsitz hat. Die
Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.
Über die Aufnahme entscheidet der
Vorstand. Gegen dessen Ablehnung kann
binnen eines Monats schriftlich die
Entscheidung der Mitgliederversammlung
angerufen werden.
Die Mitgliedschaft wird beendet durch 1.
Austritt, 2. Tod, 3. Abmeldung des
Wohnsitzes.
Der Austritt ist mit einer Frist von
mindestens drei Monaten zum Ende des
Kalenderjahres möglich. Er muss
schriftlich gegenüber dem Vorstand
erklärt werden.
Der Ausschluss kann aus wichtigem Grund,
insbesondere bei vereinsschädigendem
Verhalten, ausgesprochen werden. Er
erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des
Vorstands und bedarf der Schriftform.
Gegen den Ausschluss kann binnen eines
Monats nach der Zustellung die
Entscheidung der Mitgliederversammlung
angerufen werden.
§ 4 - Beitrag
Ein Mitgliedsbeitrag wird erhoben. Seine
Höhe und die Art seiner Erhebung wird
von der Mitgliederversammlung
festgesetzt. Eine Aufnahmegebühr wird
nicht erhoben.
§ 5 - Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand,
2. die Mitgliederversammlung,
3. die Arbeitskreise
§ 6 - Zusammensetzung und Amtsdauer des
Vorstands
Der Vorstand besteht aus dem ersten und
dem zweiten Vorsitzenden, einem
Beisitzer, einem Schatzmeister und einem
Schriftführer.
Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26
BGB sind der erste und der zweite
Vorstand, jeder für sich.
Der Vorstand wird für die Dauer von drei
Geschäftsjahren gewählt. Er bleibt bis
zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds
während der Amtsdauer muss binnen eines
Vierteljahres Ersatzwahl für den Rest
der Amtsdauer in einer zu diesem Zweck
einzuberufenden Mitgliederversammlung
erfolgen.
§ 7 - Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt
mindestens einmal im Jahr zusammen. Die
Einladung erfolgt jeweils schriftlich an
alle Mitglieder unter Bekanntgabe der
Tagesordnung und unter Einhaltung einer
Frist von mindestens einer Woche (Absendetag
und Tag der Versammlung nicht
mitgezählt).
Aufgaben der Mitgliederversammlung
sind insbesondere
Entgegennahme der Berichte des
Vorstandes und der gewählten Stadt-
bzw. Kreisräte
Beschluss über die Entlastung des
Vorstandes und über
Satzungsänderungen
Wahl des Vorstandes und der
Kassenprüfer
Berufung der Arbeitskreise und
Festlegung ihrer Aufgaben
Aufstellung der Kandidaten zu den
Kommunalwahlen
Satzungsänderungen und Auflösung des
Vereins erfolgen nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Über
Beschlüsse der Mitgliederversammlung
ist ein Protokoll zu führen, das vom
Versammlungsleiter und vom
Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 8 - Arbeitskreise
Die Arbeitskreise dienen der Beschaffung
und Aufbereitung von Informationen und
der Beratung des Vorstands. Ihre
Zusammensetzung und ihre Aufgaben
bestimmt die Mitgliederversammlung.
§ 9 - Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung bestimmt zwei
Kassenprüfer. Die Kassenprüfung wird
einmal jährlich vorgenommen. Der Bericht
der Kassenprüfer erfolgt im Rahmen des
jährlichen Rechenschaftsberichts der
Vorstandschaft.
§ 10 - Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 11 - Auflösung des Vereins
Im Falle der Auflösung des Vereins wird
das gesamte Vermögen einem
gemeinnützigen Zweck nach Beschluss der
Mitgliederversammlung zugeführt.
Satzung vom 21.01.2000
geändert durch Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 20.06.2007
Eintrag beim Amtsgericht Traunstein
unter VR 602 vom 15.03.2000.
Änderung am 06.09.2007 eingetragen.
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